E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Allgemeines

Anfang | << | 21 22 23 24 25 [26] 27 28 29 30 31 | >> | Ende

Zum Jahreswechsel ändern sich europaweit die Regeln für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen an Endkunden.
Das Bundesfinanzministerium hat die Verwaltungsanweisung zur Reisekostenreform überarbeitet und ergänzt.
Der Regierungsentwurf für das inoffizielle Jahressteuergesetz 2015 in Form des Zollkodexanpassungsgesetzes liegt jetzt vor.
Das Bundesfinanzministerium hat sich mit einem Schreiben zu den Änderungen bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zum 1. Oktober 2014 geäußert.
Auch für Darlehen zwischen Angehörigen ist die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes möglich.
Zum 1. Januar 2015 werden die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erneut verschärft.
Ob ein Leistungsempfänger als Steuerschuldner gilt, richtet sich ab dem 1. Oktober 2014 nach der Erteilung einer Bescheinigung durch das zuständige Finanzamt.
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
Ab 1. Oktober 2014 gilt wieder die alte Regelung zur Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen. Außerdem erfolgt eine korrespondierende Besteuerung, wenn der Leistungsempfänger in Altfällen seine Meinung ändert.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat seinen Frage-Antwort-Katalog zum Kirchensteuerabzugsverfahren für Kapitalgesellschaften aktualisiert und eine wichtige Ausnahme hinzugefügt.
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de