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Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 sieht weitere Änderungen im Steuer- und Sozialrecht für 2006 und 2007 vor.
In einer vorläufigen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof den Werbungskostenabzug für Rentenversicherungsbeiträge ausgeschlossen.
Seit dem 1. Februar 2006 gibt es für Selbstständige und Unternehmer unter bestimmten Umständen die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung.
Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in einer anderen Gemeinde unterhalten, müssen zukünftig keine Zweitwohnungssteuer mehr bezahlen.
Derjenige Elternteil, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt, ist zum Empfang des Kindergelds berechtigt.
Die Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 ist jetzt beschlossene Sache.
Noch vor dem Jahreswechsel und damit mit Wirkung zum 1. Januar 2006 will die neue Bundesregierung ein steuerliches Sofortprogramm umsetzen.
Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre.
Für die Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten besteht kein Recht auf die Inanspruchnahme der Entfernungspauschale.
In Härtefällen ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen auch auf Papier möglich.
 

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