

Die Besteuerung der vom Arbeitgeber ausgezahlten Energiepreispauschale als Arbeitslohn ist verfassungsgem??. Mit dieser Entscheidung wies der Bundesfinanzhof die Klage eines Arbeitnehmers ab. Dieser hatte geltend gemacht, die Energiepreispauschale sei eine Subvention des Staates, die in keinem Veranlassungszusammenhang zu seinem Arbeitsverh?ltnis stehe. Sein Arbeitgeber sei lediglich als Erf?llungsgehilfe f?r die Auszahlung der Subvention t?tig geworden.
Dem widersprach der Bundesfinanzhof in seinem Urteil. Der Gesetzgeber hat sich bei der Energiepreispauschale f?r eine Besteuerung nach dem individuellen Steuersatz und damit f?r die Gew?hrung einer "Nettosubvention" entschieden. Im Bereich der gew?hrenden Staatst?tigkeit hat der Staat jedoch einen weiten Gestaltungsspielraum, insbesondere wenn er aus sozial- und gesellschaftspolitischen Erw?gungen freiwillige Leistungen gew?hrt. Die Auszahlung der Energiepreispauschale in unterschiedlicher H?he je nach wirtschaftlicher Leistungsf?higkeit verst??t daher nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und auch nicht gegen das Willk?rverbot.