

Zur doppelten Haushaltsf?hrung gibt es eine jahrzehntelange Rechtsprechung. ?ber die doppelte Haushaltsf?hrung in einem Wohnmobil mussten Gerichte trotzdem bisher h?chst selten entscheiden. Das Finanzgericht Baden-W?rttemberg hat nun in einem solchen Fall geurteilt und ?hnlich entschieden wie 2008 das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Die Richter sind zwar der Meinung, dass ein Wohnmobil grunds?tzlich f?r ein Wohnen am Ort der ersten T?tigkeitsst?tte geeignet ist. Allerdings reicht das f?r eine doppelte Haushaltsf?hrung noch nicht aus.
Diese zeichne sich durch eine Aufsplittung der normalerweise einheitlichen Haushaltsf?hrung auf zwei verschiedene Haushalte aus. Eine solche Aufsplittung ist allerdings nur dann gegeben, wenn es sich bei der Zweitwohnung um eine r?umlich dauerhaft von der Hauptwohnung getrennte, selbstst?ndige Unterkunft handelt, die dem Arbeitnehmer am Ort der T?tigkeitsst?tte jederzeit zur Verf?gung steht und eine auf eine gewisse Dauer angelegte st?ndige Nutzungsm?glichkeit bietet.
Wenn das Wohnmobil aber nur unter der Woche am Besch?ftigungsort steht und am Wochenende regelm??ig f?r die Familienheimfahrten genutzt wird, ist diese Voraussetzung nicht erf?llt. Der Abzug von Werbungskosten f?r eine doppelte Haushaltsf?hrung scheidet dann aus, denn in diesem Fall kommt es zu einem st?ndigen w?chentlichen Wechsel zwischen Begr?ndung und Aufgabe der zweiten Unterkunft am Besch?ftigungsort, der mit dem Charakter der doppelten Haushaltsf?hrung unvereinbar ist.