E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Zuschläge auch bei möglichem Freizeitausgleich steuerfrei

Zuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen bleiben trotz der Möglichkeit der Abgeltung durch Freizeitausgleich steuerfrei.

Zeitzuschläge für Feiertagsarbeit sind ungeachtet der tarifvertraglichen Möglichkeit der Abgeltung durch Freizeitausgleich bis zur gesetzlichen Höchstgrenze steuerfrei. Voraussetzung ist, dass Ihnen mangels Antragstellung kein Freizeitausgleich zugestanden wird. Allerdings können die Zuschläge in diesem Fall nicht anteilig als Entschädigung für nicht erhaltenen Freizeitausgleich behandelt werden - alles auf einmal kann man eben nicht haben.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de