EU-Bürger, die ausländisches Vermögen erben, sehen sich häufig einer Besteuerung durch mehr als einen Mitgliedstaat gegenüber. In Extremfällen kann es sogar vorkommen, dass das gesamte geerbte Vermögen in Steuern gezahlt werden muss, wenn verschiedene Mitgliedstaaten das Recht auf Besteuerung beanspruchen oder ausländische Erbschaften höher besteuern als Erbschaften im Inland. Um diese Probleme anzugehen, hat die EU-Kommission jetzt ein umfangreiches Paket an Empfehlungen verabschiedet, das die Mitgliedstaaten aufgreifen sollen. Damit sollen Doppelbesteuerungen vermieden und Hürden für Kleinunternehmen beim Betriebsübergang abgebaut werden.