E-Mail 0371 432000 Anfahrt Kanzlei

Mitwirkung beim Aufbau des ererbten Vermögens

Die Mitwirkung beim Aufbau von ererbtem Vermögen befreit nicht von der Erbschaftsteuerpflicht.

Auch wenn Sie als Erbe bei der Bildung des vererbten Vermögens mitgewirkt haben, unterliegt das Erbe der Erbschaftsteuer. Ein Erlass der Erbschafsteuer aus Billigkeitsgründen kommt allein deshalb nicht in Betracht. Das Finanzamt hatte in einem entsprechenden Fall von seiner Möglichkeit, einen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil zu erlassen, keinen Gebrauch gemacht, weil es der Auffassung war, dass keine unbillige Härte vorliegt. Das Finanzgericht Nürnberg bestätigte diese Entscheidung und lehnte es ebenfalls ab, die Erbschaftsteuer zu erlassen: Das Finanzamt hat sein Ermessen richtig ausgeübt, sodass eine Korrektur nicht nötig ist.

 
[mmk]
 

Footerlogo - Mesch Consulting

 Kaßbergstr. 32
 09112 Chemnitz

 +49 371 432000
 +49 371 4320033

 kanzlei@mesch-consulting.de
 www.mesch-consulting.de