Das Finanzgericht Münster verlangt, dass ein Unternehmer die Privatnutzung jedes einzelnen Fahrzeugs im Betriebsvermögen versteuert. Damit wendet sich das Gericht gegen eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, nach der nur der Pkw mit dem höchsten Listenpreis der 1 %-Regelung unterliegt, wenn Personen aus dem privaten Umfeld des Unternehmers die Fahrzeuge nicht für private Zwecke nutzen. Nach Ansicht der Richter kommt es aber auf die Benutzung durch andere Personen nicht an, weil ein Fahrzeug auch dann Kosten verursacht wenn es nicht bewegt wird. Außerdem bestünde auf die Anwendung einer Billigkeitsregelung der Verwaltung nur dann ein Rechtsanspruch, wenn sie mit dem Gesetz in Einklang steht, was hier nicht der Fall sei.