Bei der Verwendung gebrauchter Teile, deren Wert mehr als 10 % der Kosten des Gesamtprojektes ausmachen, wird ein neues Wirtschaftsgut im Sinne des Investitionszulagenrechts nur dann hergestellt, wenn Sie unter Verwirklichung einer neuen Idee ein andersartiges Wirtschaftsgut schaffen. Maßgebend dafür ist die Verkehrsanschauung. Es wird jedoch weder eine patentfähige Erfindung noch eine weltweit neue Idee vorausgesetzt. Es reicht aus, dass Sie auf der Grundlage eines bereits bekannten technischen Verfahrens eine Anlage für die Zwecke Ihres Betriebs entwickelt und errichtet haben, die modernen technischen Anforderungen entspricht und die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebs stärkt.